+49 8331 61721 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schutzkonzept - Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement

Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unserer Kirchengemeinde wahr- und ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit, Partizipation zu gestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stehen wie Erwachsenen.

Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.

Damit alle Menschen, die zu uns kommen die Möglichkeit der Beschwerde haben, stehen in unserer Gemeinde folgende Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:

  • Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Gruppen und Kreise
  • Zusätzlicher Briefkasten als Beschwerdemöglichkeit (regelmäßige Leerung am Sonntag nach dem Gottesdienst durch Mitglied des Kirchenvorstands, das aktiv wird.)
  • Regelmäßige Öffnungszeiten des Pfarramtes
  • Regelmäßige Sprechzeiten einer Leitungsperson
  • Bekanntmachung Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt
  • Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Mitarbeitendenvertretung für Mitarbeitende

Umgang mit Beschwerden

Nach dem Eingang einer Beschwerde bekommt der/die Beschwerdeführer/in immer eine unmittelbare Rückmeldung über den Eingang der Beschwerde und die geplante weiter Vorgehensweise (Prüfung, klärendes Gespräch, Entscheidung über Weiterleitung.

Dann wird jede eingehende Beschwerde sorgfältig geprüft und bearbeitet. Entsprechende Maßnahmen werden gegebenenfalls eingeleitet. Am Abschluss eines jeden Beschwerdeverfahrens steht eine abschließende Rückmeldung an den/die Beschwerdeführer*in und ggf. auch an den/die Beschuldigte*n, sofern er/sie eingeweiht war. Wird die Beschwerde als unberechtigt bewertet, so muss dies dem/der Beschuldigten mitgeteilt werden. Zudem sind ggf. weitere Mitteilungen an andere Personen im Sinne einer Rehabilitation nötig. Wer von einer Beschwerde/einem Verdacht wusste, muss nun auch von der Klärung erfahren.