Interventionsleitfaden (vorläufig)
Dieser Interventionsleitfaden bietet einen Überblick über erste Schritte einer Intervention. Er gilt bis zur Veröffentlichung des Interventionsleitfadens der ELKB.
Die 5 Eckpunkte der Intervention (ERNST)
- Erkennen: Anzeichen sexualisierter Gewalt werden ernst genommen, klar benannt und nicht bagatellisiert
- Ruhe bewahren: keine voreiligen Entscheidungen, kein überstürztes Handeln, stattdessen: Reflexion und Beratung
- Nachfragen: Was ist passiert? Wer ist betroffen? Wer ist beteiligt?
- Sicherheit herstellen: Schutz der betroffenen Person ist oberstes Gebot => Trennung von betroffener und beschuldigter Person; Vermittlung von Beratung und Hilfe
- Täter*innen stoppen: klare Grenzen setzen, Fehlverhalten benennen, Konsequenzen klären
Interventionsschritte im Einzelnen:
1. Konfrontation mit einem Verdachtsfall
- Ruhe bewahren! Verdacht ernstnehmen, zuhören, Inhalt vertraulich behandeln
- Mit Dokumentation beginnen, um Klarheit – Überblick zu gewinnen
- Wer ist die betroffene Person? Alter der Beteiligten, Dienstverhältnis
- Was schildert die betroffene Person (Grenzverletzendes Verhalten, übergriffiges Verhalten (Wort, Tat), strafrechtlich relevante Tat …)
- Wo ist der Vorfall geschehen?
- Wer ist die meldende Person?
- Wer ist die verdächtige Person mit Alter? (Kolleg*in, Schützling, Teamer*in, Ehrenamtlicher)
- Wann ist etwas passiert bzw. um welchen Zeitraum geht es?
- Beratung durch die Meldestelle ELKB oder Fachberatung, ggf. auch anonym in Anspruch nehmen.
- Bei eigener Befangenheit, Verantwortung an Dienstvorgesetzten bzw. Geeignete Person übergeben.
- Vorgesetzte (Dekan*, Regionalbischö*fin, Leitung der Einrichtung) bzw. zuständige Verantwortliche informieren.
2. Intervention
- Interventionsteam einberufen => vgl. Schutzkonzeptangaben
- Klärung der eigenen Betroffenheit im Interventionsteam
- Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen
- Dokumentation aller Handlungsschritte gewährleisten
- Meldung an die Meldestelle!
3. Begleitung der betroffenen Person
- Mit betroffener Person klären, was sie braucht
- über weiteres Vorgehen informieren
- an Hilfestelle vermitteln.
- Nachfragen, ob Hilfe in Anspruch genommen wurde. Dieses Nachfragen nicht delegieren!
4. Umgang mit der verdächtigten Person
- Zuständigkeit der Begleitung klären
- Keine "Klärungsgespräche" unter gleichzeitiger Beteiligung von verdächtiger und betroffener Person führen!
Im konkreten Verdachtsfall: Beurlaubung, Zutritt zu Einrichtung, Gemeindehaus, etc. untersagen
Weitere Maßnahmen:
- Ehrenamt: Tätigkeitsausschluss, Entzug Juleica
- Angestelltenverhältnis: Abmahnung, Verdachtskündigung, fristlose Kündigung
- Kirchenbeamte: Disziplinarverfahren
5. Kommunikation nach außen
Es gelten die Regeln der Krisenkommunikation:
- Sich beraten, wer vor Ort informiert werden muss
- Sachlich und transparent kommunizieren; auf Datenschutz Vertraulichkeit und Persönlichkeitsrechte achten
- Von der Situation der betroffenen Person leiten lassen, nicht von der Situation der Kirche oder des Rufs der Gemeinde
- Es kommunizier nur einer
- Nicht bagatellisieren, Betroffenheit zeigen, Verantwortung übernehmen => klare Haltung zeigen (vgl. Leitbild)
- Keine voreiligen Stellungnahmen abgeben, sondern nach Absprache mit der Meldestelle landeskirchliche Pressestellen einbeziehen.
