Handlungsrichtlinien
zum Vorgehen im vermuteten und/oder konkreten Fall bei sexualisierter Gewalt
Ein Übergriff wird vermutet:
- Ruhe bewahren
- Gesprächsbereitschaft für das Kind/den Jugendlichen zeigen
- Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
- Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
- Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
- Vermutete/n Täter*in nicht konfrontieren
Ein Übergriff wird an Sie herangetragen:
- Mitteilendem Kind/Jugendlichen Glauben schenken
- Ruhe bewahren, keine vorschnellen, nicht abgesprochenen Entscheidungen treffen
- Versprechen Sie dem betroffenen Kind/Jugendlichen nichts, was Sie nicht halten können. Z. B. Sie sagen es nicht weiter.
- Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
- Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
- Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
- Bleiben Sie Vertrauensperson
- Täter*in nicht konfronƟeren
- In Deutschland gibt es keine polizeiliche Anzeigepflicht. Halten Sie Rücksprache mit der Ansprechstelle.
Sie beobachten einen Übergriff:
- Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen
- Erst dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person
- Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
- Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
- Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
- Krisenteam bilden: Schutz des Kindes/Jugendlichen herstellen
- Bei Mitarbeiter*innen arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten
- Wichtig: Holen Sie sich Hilfe. Niemand kann den Kindern/Jugendlichen alleine helfen! Wenden Sie sich
- an eine Fachberatungsstelle, die Ihnen hilft, Situationen richtig einzuschätzen und professionell zu handeln.
