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Schutzkonzept - Handlungsrichtlinien

Handlungsrichtlinien

zum Vorgehen im vermuteten und/oder konkreten Fall bei sexualisierter Gewalt

Ein Übergriff wird vermutet:

  • Ruhe bewahren
  • Gesprächsbereitschaft für das Kind/den Jugendlichen zeigen
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Vermutete/n Täter*in nicht konfrontieren

Ein Übergriff wird an Sie herangetragen:

  • Mitteilendem Kind/Jugendlichen Glauben schenken
  • Ruhe bewahren, keine vorschnellen, nicht abgesprochenen Entscheidungen treffen
  • Versprechen Sie dem betroffenen Kind/Jugendlichen nichts, was Sie nicht halten können. Z. B. Sie sagen es nicht weiter.
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Bleiben Sie Vertrauensperson
  • Täter*in nicht konfronƟeren
  • In Deutschland gibt es keine polizeiliche Anzeigepflicht. Halten Sie Rücksprache mit der Ansprechstelle.

Sie beobachten einen Übergriff:

  • Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen
  • Erst dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Krisenteam bilden: Schutz des Kindes/Jugendlichen herstellen
  • Bei Mitarbeiter*innen arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten
  • Wichtig: Holen Sie sich Hilfe. Niemand kann den Kindern/Jugendlichen alleine helfen! Wenden Sie sich
  • an eine Fachberatungsstelle, die Ihnen hilft, Situationen richtig einzuschätzen und professionell zu handeln.